Regeln

TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES INTERNATIONALEN FOTOWETTBEWERBS

Was?

  1. Internationaler Fotowettbewerb im Rahmen des Verschwisterungsprojekts ‘Golden Bridge’
  2. Startdatum 1. Dezember 2008
  3. Abschlussdatum 31. Dezember 2009
  4. Teilnehmende Gemeinden: Malle (B), Hartley Wintney (GB), Heusenstamm (D), Saint-Savin (F), Zakrzowek (Pl).
  5. Teilnahme ist offen für alle Einwohner der teilnehmenden Gemeinden.
  6. Teilnehmer können nur Fotos ihrer eigenen Gemeinde einsenden.
  7. Es ist Jurymitgliedern und Mitgliedern der Veranstaltung verboten an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
  8. Dieser Fotowettbewerb findet unter Auspizien und mit Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft statt.

Thema

  1. Das Thema des Fotowettbewerbs ist ‘Mein Dorf’, ‘Meine Stadt’

Fotos

  1. Jeder Teilnehmer darf maximal 1 Foto pro Vierteljahreinsenden, also insgesamt maximal 4 Fotos während des Projektjahrs. Die Fotos können per E-mail eingesandt werden an fotowettbewerb@stadt-heusenstamm.de oder im Rathaus auf CD-Rom abgegeben werden zu Händen der EDV-Abteilung mit dem Betreff "Fotowettbewerb Golden-Bridge-Projekt"
  2. Vierteljahresabschlüsse sind am 1. April 2009, am 1. Juli 2009, am 1. Oktober 2009 und am 31. Dezember 2009.
  3. Jedes Foto muss eine Überschrift und den Namen des Fotografen tragen.
  4. Die Gesamtzahl der Fotos auf der Website ist beschränkt auf 40 pro Land.
  5. Alle Bilder die etwas zu tun haben mit dem Thema (mein Dorf, meine Stadt) sind erlaubt; z.B. Personen, Gebäude, Stillleben, Panoramen, Ereignisse usw.
  6. Zusammengesetzte Fotos sind nicht erlaubt.
  7. Digitalbearbeitung so wie Fotoshop oder solche Bearbeitungen sind nicht erlaubt. Nur Bearbeitungen, die das Abdrucken ermöglichen, sind erlaubt. Qualitätsmanipulationen sind verboten.
  8. Die Fotos sollen natürlich und wahrheitsgemäß sein. Dies wird von den örtlichen Jurymitgliedern kontrolliert.
  9. Die Fotos sollen aufgenommen werden in JPG mit Minimalformat 2362 x 3543.
  10. Die Qualität des Fotos soll minimal 72 Dpi betragen.
  11. Die ausgewählten Fotos werden von der allgemeinen Organisation in 20/30 Format abgedruckt und auf schwarze Pappe (30/40) aufgeklebt.

Beurteilung

  1. Eine örtliche Jury von 3 Personen führt in den einzelnen Ländern die Vorauswahl durch.
  2. Die Jury wird nicht nur die Qualität des Fotos, sondern auch den ästhetischen Aspekt beurteilen.
  3. Jedes teilnehmende Land wird vor dem 1. Februar 2009 der allgemeinen Organisation, nämlich der Intergemeintlichen Verschwisterung Malle kurz Bericht erstatten. Dieser Bericht enthält eine Beschreibung der örtlichen Organisation und Jurierung.
  4. Drei unabhängige Sachverständige die regelmäßig internationale Fotowettkämpfe jurieren, werden die allerletzte Beurteilung durchführen. Bei dieser Endevaluation ist das Publikum nicht zugelassen.
  5. Die allgemeine Beurteilung wird erst bei der Endveranstaltung Anfang September 2010 bekannt gemacht werden.
  6. Die drei Sachverständigen werden die dritte, zweite und erste Stelle bestimmen.
  7. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
  8. Das gewinnende Foto wird bei der Endveranstaltung Anfang September 2010 bekannt gemacht werden.

Website

  1. Die Landesjury wird die ausgewählten Fotos auf eine einzurichtende Website setzen, mit einem Maximum von 40 pro Land. Insgesamt sollen also maximal 200 Fotos beurteilt werden.
  2. Die Website wird den Namen www.goldenbridge.eu tragen.
  3. Jedes Land wird ein Login & Passwort bekommen um die Fotos ihres Landes einzutragen und/oder zu entfernen.
  4. Pro Land wird ein Zuständiger bestimmt, der die Verwaltung der Website übernimmt.
  5. Pro Vierteljahr darf man die gezeigten Fotos ständig wechseln.
  6. Auch auf der Website werden bei den gezeigten Fotos immer Titel und Autor erwähnt.
  7. Auf der Website wird auch das vollständige Reglement sichtbar sein.

Ausstellung

  1. Von diesen 200 Fotos werden 100 für eine Wanderausstellung ausgewählt.
  2. Jedes Land wird auf der Ausstellung mit einer gleichen Anzahl von Fotos vertreten sein.
  3. Bei der Endveranstaltung 2010 wird die Wanderausstellung der 100 ausgewählten Fotos in Malle beginnen.

Allgemein

  1. Der Autor eines Fotos verzichtet beim Einsenden nicht völlig auf seine Eigentumsrechte, bekommt aber keine Entschädigung und ist damit einverstanden, dass das organisierende Land die Fotos frei abdrucken und veröffentlichen darf für welchen Zweck auch immer.
  2. Jeder Teilnehmer ist bei Teilnahme automatisch mit dem Reglement einverstanden.
  3. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, wenn nötig, das Reglement ohne Angabe von Gründen zu ändern.
  4. Das veranstaltende Komitee dieses Fotowettbewerbs wird in keinem einzigen Augenblick haftbar sein für irgendeine Tatsache.
  5. Sowohl die örtlichen Jurymitglieder wie das veranstaltende Komitee haben das Recht Fotos zu verweigern, die mit dem Reglement oder mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren sind.
  6. Das veranstaltende Comité kann nie verantwortlich gemacht werden für irgendein publiziertes Foto, weder auf der Website noch in der Ausstellung.