Kunstwettbewerb

KUNST UND VERSCHWISTERUNG
TEILNAHMEBEDINGUNGEN  DES KUNSTWETTBEWERBS

  1. Die IVM (Intergemeentelijke Verbroedering Malle =Verschwisterungsverein) organisiert im Rahmen des Projektes “Golden Bridge 2010” einen Wettbewerb unter dem Titel “Kunst und Verschwisterung” für alle Bürger von Malle, Saint-Savin, Heusenstamm, Hartley Wintney und Zakrzówek. Die Organisatoren wollen mit diesem Projekt den Verschwisterungsgedanken unter den Bürgern anregen und unterstützen. “Kunst und Verschwisterung” will jedem Bürger die Möglichkeit eröffnen, sein Werk, seine Kreativität einem größeren Publikum vorzustellen. Zugleich bietet das Projekt die Gelegenheit, einem größeren Publikum verschiedene Kunstwerke und natürlich auch verschiedene Künstler bekannt zu machen.
  2. Die Teilnahme steht jedem Bürger der jeweiligen Partnergemeinde offen und folgende Kunstformen sind zugelassen:
    • Bildhauerei (Skulptur/Plastik)
    • Malerei
    • Zeichnung
    • Grafik
    • Lithografie
    • Fotografie (Bearbeitung/Collage)

          Bei Zweifel fragen Sie bitte beim Organisationsteam nach.

  1. Die Teilnahme ist kostenlos, aber es ist eine schriftliche Anmeldung notwendig. Das benötigte Material geht zu Lasten des Künstlers. Jeder Teilnehmer kann mit 1 Kunstwerk an dem Wettbewerb teilnehmen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.
    Die Anmeldung ist schriftlich oder per E-mail zu richten an:

          Vera Terpitz, Stettiner Str. 71, 63150 Heusenstamm

  1. Die Teilnehmer verfügen über vollständige künstlerische Freiheit in Bezug auf Thema, Stil und Technik. Der rote Faden, der in den Kunstwerken vorhanden sein sollte, ist: VERSCHWISTERUNG.
  2. Die Kunstwerke müssen aber bequem zu befördern sein und dürfen eine Größe von 50 cm x   50 cm x 60 cm und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Jedes Werk muss mit einem Titel und dem Namen des Künstlers versehen sein. Von allen angemeldeten Werken wird ein Digitalfoto angefertigt und der örtlichen Verantwortlichen übermittelt. Diese Fotos können auf die Website www.goldenbridge.eu gestellt werden. Die gedruckten Digitalfotos werden in einen DIN A 4-Katalog aufgenommen.
  1. Die Kunstwerke müssen Mitte Oktober 2009 fertiggestellt sein und von den Teilnehmern an einem noch bekannt zu gebenden Ort abgegeben werden. Sie werden dann durch eine örtliche Fachjury beurteilt. Diese sucht die besten 5 Werke aus, die an der Wanderausstellung durch die Partnerstädte teilnehmen sollen.
  2. Die Wanderausstellung “Kunst und Verschwisterung” findet wie folgt statt:
    • Malle: 1. Mai – 30. September 2010
    • Heusenstamm: 1. Oktober – 31. Dezember 2010
    • Saint-Savin: 1. Januar 2011 – 1. Mai 2011
    • Hartley-Wintney: 1. Juni - 30. September 2011
    • Zakrzowek: 1. Oktober – 31. Dezember 2011.

          Die Partnergemeinden stellen geeignete Ausstellungsräume.

  1. Die Ausrichter des Wettbewerbs sorgen für die Präsentation, die Versicherung und Beaufsichtigung der Kunstwerke.
  2. 2010 werden in Malle von einer Fachjury die Sieger aus allen Teilnehmerstädten festgestellt.
  3. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit dem Reglement einverstanden und erkennt die Beschlüsse der Jury an, die nicht angefochten werden können.
  4. Die Teilnahme von Schulen, Gruppen und Vereinigungen ist besonders erwünscht.